Türme Monopole

  • Türme Monopole

    Dieses Spezifikationsdokument behandelt die Projektionsprinzipien von Monopoltürmen, die für Antenneninstallationen in den Projekten zur Installation von GSM-Basisstationen verwendet werden

    Im Falle von Konflikten zwischen verschiedenen Normen und Normen oder technischen Konstruktionsdaten wird die strengste Norm und der strengste Code als Grundlage genommen, nachdem die Genehmigung eingeholt wurde

    Für den Fall, dass die Überarbeitungen der entsprechenden Normen veröffentlicht werden, liegt die Befolgung der neuen Normen und die Erneuerung der Produktion nach diesen Normen in der Verantwortung des Auftragnehmers, nachdem er die Genehmigung eingeholt hat

    Bei den Messungen wird das metrische System verwendet.




     3.  ENTWURF PRIZIPEL

    Die Türme werden gemäß den folgenden Höhen ausgeführt, sofern nicht anders gewünschtKunde.


     Die Türme werden gemäß den folgenden Höhen ausgeführt, sofern nicht anders von c verlangtlient.

    Der Monopol kann ein polygonaler Gleitstoß oder ein Flanschtyp sein, der hergestellt wird ·

    Alle Monopole müssen komplett sein mit dem Zubehör für die Installation der Antenne, die Befestigung der Kabel,Zugangsleiter bis zur Spitze der Struktur zusammen mit einem Sicherheitsgeländer und einem Sicherheitsaufhänger, Erdung, Blitzableitersystem und Flugzeugwarnlichtsystem ·

    Der Auftragnehmer hat Berechnungen, Rahmenzeichnungen,Fertigungs- und Montagezeichnungen, Fertigungsdiagramme und Stücklisten vor der Lieferung.

    Die Planung muss so erfolgen, dass Betriebs- und Wartungsarbeiten einfach durchgeführt werden können.

    Die Dimensionierung der Konstruktions- und Verbindungselemente erfolgt in Übereinstimmung mit der neuesten Ausgabe des Leitfadens für die Bemessung von Stahlmasten - ASCE, herausgegeben von der American Society of Civil Engineers - ASCE.

    Auf dem Monopol wird eine Kletterleiter errichtet, um dem Wartungs- und Betriebspersonal das Besteigen des Turms zu ermöglichen. Der Stufenabstand der Leiter beträgt maximal 30 cm. An der Zugangsleiter muss ein Sicherheitsgeländer und ein Auffanggerät angebracht sein.

    Der Turm wird so konzipiert, dass er die Installation eines Flugzeugwarnlichts und eines Blitzableiters aus Kupfer am höchsten Punkt mit einer Mindestlänge von 1,2 Metern ermöglicht.  Die Luftfahrzeugwarnleuchte muss leicht zugänglich sein.

    Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, Ergebnisse aus den Turmentwürfen, Abnahmeprüfungen und der Qualitätssicherung zu erhalten, so dass die Einhaltung aller in diesen Spezifikationen vorgeschriebenen Bedingungen nachgewiesen wird.

    Dem Auftragnehmer ist es nicht gestattet, die dafür vorgesehenen Monopole ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers für eine andere Anwendung zu verwenden.

    Jeder Monopol muss so ausgelegt sein, dass er einen optimalen zwölfeckigen horizontalen Querschnitt hat (da Schwankungen und Vibrationen auf ein Minimum beschränkt werden sollten) und selbsttragend ist und nach dem Zug-Druckkräfte-System berechnet wird.

    Die Lebensdauer der Monopole beträgt mindestens 30 Jahre.



     


     5.  PLATTFORMEN

    Die Monopole können mit oder ohne Top-Plattform geliefert werden, je nach Anfrage und/oder Genehmigung von Oman Mobile.
    · Die obere Plattform muss einen Durchmesser von 3,0 m haben, für das Monopol ohne obere Plattform muss eine kleine leichte kreisförmige Fläche für den Zugang zu den Antennen vorgesehen sein.
    · Die Plattform muss mit einem rutschfesten Boden versehen sein, der mit einer geeigneten Tragkonstruktion mit Schraubverbindungen befestigt ist. Darüber hinaus darf der Plattformboden kein Herunterfallen von Werkzeugen und Gegenständen zulassen.
    · Die obere Plattform muss mit einer Fußstoppplatte (h = 15 cm) und einem Schutzgeländer (aus zwei Strömen) mit einer Höhe von mindestens 110 cm versehen sein, gemäß den zu diesem Thema geltenden Vorschriften.
    ·   Der Zugang zur Arbeitsplattform muss über eine Luke mit Öffnungs- und Schließsystem erfolgen.

    Die Luken müssen erforderlichenfalls offen bleiben können.

    Alle unterirdischen Verbindungen des Erdungssystems müssen nach dem Cadweld-Verfahren hergestellt werden.

     

    7. STAHLELEMENTE

    Wenn die Verbindungselemente mit Flanschen ausgeführt werden, werden die Anzahl der Befestigungen und die Exzentrizität der Befestigungen so gering wie möglich gehalten.
    · Die Dimensionierung der Elemente und Verbindungselemente erfolgt in Übereinstimmung mit der neuesten Ausgabe des Leitfadens für die Bemessung von Stahlübertragungstürmen - ASCE, der von der American Society of Civil Engineers - ASCE herausgegeben wurde.
    · Die notwendigen Bohrungen, die für den Erdungsanschluss benötigt werden, müssen bemessen werden.

    · Monopolanschluss und -befestigung: Die Monopolgrundplatte wird mit Achorageschrauben auf dem Betonsockel befestigt und es muss eine ordnungsgemäße Verpressung angewendet werden
    · Der Auftragnehmer hat bei Bedarf eine eigene Vermessung der Baustellen durchzuführen und ist dafür verantwortlich, alle Abmessungen und Ebenen zu erhalten, die für die ordnungsgemäße Herstellung des Stahlwerks erforderlich sind.
    · Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass jedes Stück in der richtigen Form und Größe angefertigt wird.

    · Der Auftragnehmer hat den Ingenieur über das Datum des Fertigungsbeginns zu informieren, ihn über das Fertigungsprogramm auf dem Laufenden zu halten und dem Ingenieur oder seinem Vertreter zu allen angemessenen Zeiten uneingeschränkten Zugang zu seinem Werk zu gewähren, um das Stahlwerk in jeder Phase seiner Herstellung zu inspizieren.  Der Auftragnehmer muss sich darüber im Klaren sein, dass jegliches Material und jede Verarbeitung, die dieser Spezifikation nicht entsprechen, bei der Inspektion, sei es in seinem Werk, auf der Baustelle oder in aufgestellter Position, zurückgewiesen und zur vollen Zufriedenheit des Ingenieurs ersetzt werden muss.

    8. ANNAHMEN ZUR MONOPOLLAST

    Folgende Lasten sind bei der Monopolbauweise zu berücksichtigen: Antennenlast:
    ·   N°6 mobile Antennen mit einem Gewicht von je 15 kg und Abmessungen von 2,58 x 0,3 x 0,15 m.

    ·   N° 2 feste Parabolantennen mit einem Durchschnittsgewicht von 25 kg und einem Durchmesser von 0,6 m.

    ·   N° 2 feste Parabolantennen mit einem Durchschnittsgewicht von 45 kg und einem Durchmesser von 1,2 m.

    Sonstige Lasten
    Eigenlast für Zusatzgeräte wie Zuführung, Zuleitungsgelenke, Antennenstruktur und andere Installationsgeräte.

    Windgeschwindigkeit:

    ·  Die Auslegungswindgeschwindigkeit muss 160 km/h (45 m/s) betragen.

    · Die Betriebswindgeschwindigkeit (maximale Verwindung und Neigung muss bei dieser Geschwindigkeit ±0,5 Grad betragen) muss 120 km/h (34 m/s) betragen.

    10. KABELLEITERN & STÜTZEN

    Vertikale Kabelleitern

    Bei der vertikalen Kabelleiter kann es sich entweder um externe Stützen handeln, die neben der Zugangsleiter am Monopol verlaufen, oder um interne J-Haken zum Aufhängen der Kabel im Inneren des Monopols.
    Monopol.


    11. ZUGANGSLEITER & ABSTURZSICHERUNGSSYSTEM

    Die Monopole sind mit feuerverzinkten Kletterleitern mit zugelassenem Sicherheitssystem auszustatten. Das Sicherheitssystem besteht aus einem Auffanggerät (Maus), das sich frei auf einem Stahlseil oder einer perfekt durchgehenden Schiene bewegen kann und sich im Falle eines Sturzes selbst verriegelt und die Person vor dem Herunterfallen schützt. Die Breite der Kletterleiter muss mindestens 400 mm betragen. Der Abstand der Stufensprossen (Dicke mindestens 16 mm) muss höchstens 250 mm betragen und sie müssen eine Einzellast von 1 kN (gM = 1,5) aufnehmen können. Hinter der Aufstiegsleiter darf sich kein Hindernis für den Fuß befinden.

     12. VERSCHLÜSSE

    Schrauben, Muttern und Unterlegscheiben

    Die Verbindungsschrauben, Muttern und Unterlegscheiben entsprechen einer der folgenden Normen (oder einer gleichwertigen Norm):
         

    Maßnormen für Verbindungselemente





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