Mast-Spezifikation

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    Mastabsteckung

    Die Mastabsteckung kann mit herkömmlichen Verfahren unter Verwendung von Durchhangschablonen oder mit einem Computerprogramm zur Mastabsteckung durchgeführt werden, wobei die Schablonendaten als Eingabedaten in den Computer eingegeben werden.

    Die verwendete Durchhangschablone muss für die jeweiligen Durchhangdaten und für die maßgebende Spannweite des Abschnitts, in dem die Absteckung erfolgt, geeignet sein.

    Die äquivalente Spannweite (maßgebende Spannweite) soll so nahe wie möglich an der Grundspannweite liegen.

    Das Verhältnis jeder Spannweite zur maßgebenden Spannweite soll zwischen 0,7 und 1,5 liegen.

    Für alle Mastpositionen sind die angegebenen maximalen Windspannweiten und die angegebenen maximalen und minimalen Gewichtsspannweiten (bei minimaler Temperatur) einzuhalten; die einzelnen Spannweiten dürfen die maximalen Spannweiten, die sich aus dem Phasenabstand in Feldmitte ergeben, nicht überschreiten.

    Die Mastabsteckung soll darauf abzielen, die Längen aufeinanderfolgender Spannweiten in einem Abschnitt so nahe wie möglich beieinander zu halten. Das maximale Verhältnis aufeinanderfolgender Spannweitenlängen soll 2,0 betragen.

    Für Tragmasten muss das Mindestverhältnis von Gewichtsspannweite zu Windspannweite so gewählt werden, dass die maximalen Ausschlagwinkel der Isolatorketten nicht überschritten werden.

    Bei der Mastabsteckung sind der angegebene Mindestbodenabstand sowie die Mindestabstände der Leiter zu überquerten Hindernissen wie Stromübertragungs- und -verteilungsleitungen, Telekommunikationsleitungen, Bahnlinien, Bäumen usw. wie angegeben zu berücksichtigen.

    Masten

    Im Allgemeinen sollen die Masten selbsttragende, rechteckige oder quadratische, verzinkte Stahlfachwerkkonstruktionen sein, die folgende Eigenschaften aufweisen:

     

    vertikale Phasenanordnung für die Doppelleitungsmasten (sieheAnhang B1.7-2und B1.7-4)

     

    und die Verwendung von Doppelleiterbündeln ermöglichen.

    Masttypen, Bemessungsspannweiten

    Die folgende Tabelle zeigt die Bemessungsspannweiten und Abspannwinkel für die Mastfamilie. Der Bieter / Auftragnehmer ist frei, Masttypen zu kombinieren oder Typen hinzuzufügen, z. B. schwere Tragmasten, basierend auf seinen Optimierungskriterien:

     

     

    Mast
    Typ

    Line
    Winkel [°]

    Grundspannweite [m]

    Windspannweite [m]

    Gewichtsspannweite [m]

    Max. Spannweite [m]

    Max.

    Min.

    2DS

    0 .. 2

    330

    360

    550

    200

    450

    2D3

    0 .. 30

    330

    360

    550

    -150

    450

    2D3-Spezifikation

    0 .. 2

    330

    700

    1000

    0

    750

    2D6

    31 .. 60

    330

    360

    550

    -150

    450

    2D9

    61 .. 90

    330

    360

    550

    -150

    450

    2DE

    0 .. 45

    330

    360

    550

    -150

    450

     

    Tragmasten

    Der Tragmast ist für die maximale Höhe und die maximalen charakteristischen Spannweiten zu bemessen und mit geeigneten Schaftverlängerungen zu verwenden.

     

    Bei reduzierten Spannweiten kann der Tragmast für einen Abspannwinkel von bis zu 2° verwendet werden.

     

    Schwere Tragmasten, falls vorhanden, können auch als Abspann-Tragmasten für Abspannwinkel bis zu 5° mit entsprechend reduzierter Windspannweite verwendet werden.

     

    Abspannmasten

    Gemäß den oben genannten Grundsätzen werden folgende Abspannmasten spezifiziert:

     

    · 30°-Abspannmast

    · 60°-Abspannmast

    · 90°-Abspannmast und Endmast.

     

    Der Schwerlast-Abspannmast kann auch als Endmast ausgelegt werden, wobei die ankommende Leitung senkrecht zu den Traversen verläuft und die schlaffe Spannweite zum Umspannwerk in einem Winkel von 0º - 45º verläuft.

     

    Bei Abspann-Winkelmasten kann die Querlastkapazität entweder für erhöhte Windspannweiten oder für Abspannwinkel genutzt werden.

    Mastverlängerungen

    Die Mastkonstruktion soll eine geeignete Anzahl von Schaftverlängerungen umfassen, um eine erhöhte Masthöhe für die Überquerung verschiedener Hindernisse zu ermöglichen, sowie Fußverlängerungen zur Anpassung der Masten an geneigtes Gelände.

    Für geringe Bodenniveauunterschiede können Fußverlängerungen verwendet werden.

    Als Mindestanforderung müssen die Masttypen die folgenden Schaft- und Fußverlängerungen aufweisen:

     

     

    Masttyp

    Schaftverlängerung

    Fußverlängerungen

    2DS

    -3,  0,  +3

    -2, -1, 0, +1, +2

    2D3

    -3,  0,  +3

    -2, -1, 0, +1, +2

    2D6

    -3,  0,  +3

    -2, -1, 0, +1, +2

    2D9

    -3,  0,  +3

    -2, -1, 0, +1, +2

    2DE

    -3,  0,  +3

    -2, -1, 0, +1, +2

    Konstruktion der Masten

    Wie erwähnt, fördert diese Spezifikation die Verwendung vorhandener Mastkonstruktionen. Daher sollen Mastumriss und -abmessungen den inAnhang B1.7-2 Normaler Tragmast, Typ 2DS – Ansicht undAnhang B1.7-4Mittlerer Abspann-Winkelmast, Typ 2D3 – Ansicht angegebenen Grundsätzen folgen.

     

    Für Mastkonstruktionen und für die Überprüfung der vorhandenen sind die neuen Vorschriften EN 50341 Teil 1 unter Verwendung von Teilsicherheitsbeiwerten für Lasten (Einwirkungen) und Teilsicherheitsbeiwerten für Materialeigenschaften anzuwenden.

     

    Bei der Konstruktion neuer Masten sind folgende Punkte besonders zu berücksichtigen:

     

    Die Anzahl der verschiedenen Masttypen ist so gering wie möglich zu halten,

    geringe Anschaffungs-, Transport- und Montagekosten, maximale Zuverlässigkeit und Effizienz, lange Lebensdauer und minimaler Wartungsaufwand, im Fehler- oder Schadensfall müssen einzelne Komponenten in kürzester Zeit ersetzt werden können, Schaftverlängerungen sollen als zusätzliche Paneele an der Mastbasis angebracht werden,

     

    Jeder Masttyp soll aus einem gemeinsamen Teil (Grundkörper) bestehen, an den typische Schäfte für jede Schaftverlängerung angebracht werden können. Der gemeinsame Teil darf keine Änderungen erfordern, um die verschiedenen Schaftverlängerungen aufzunehmen. Die Füße müssen für die Montage am gemeinsamen Teil oder an jeder der Schaftverlängerungen geeignet sein, ohne Änderungen an den Füßen.

     

    Die Masten können errichtet werden mit:

     

    gleichen Füßen auf ebenen Flächen oder auf Flächen, die eingeebnet werden können und deren Boden die Einebnung zulässt und vom Ingenieur genehmigt wurde, oder mit

    ungleichen Füßen. Anschlussteile, die für die Fundamenttypen und für die Füße der Masttypen geeignet sind, gehören zum Lieferumfang, und Schablonen für die Ausrichtung der Anschlussteile sind beizustellen.

     

    Die Masten sind unter Berücksichtigung jeder Kombination aus minimalen und maximalen Fußverlängerungshöhen, die mit dem Mastschaft oder mit Schaftverlängerungen verwendet werden, zu konstruieren.

     

    Die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Schutz von neuen Mastkonstruktionen sind gemäß dem empirischen Ansatz für die Einwirkungen auf die Masten und den entsprechenden Teilsicherheitsbeiwerten in EN 50341 zu betrachten. Die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen sind in Verbindung mit den Teilsicherheitsbeiwerten für Materialeigenschaften zu berücksichtigen. Die Werte für beide – die Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen und die Teilsicherheitsbeiwerte für Materialeigenschaften – sind gemäß den Vergabeunterlagen zu berücksichtigen.

    Abstände und Freiräume

    Allgemein

    Freiräume und Abstände von Leitern und spannungsführenden Isolatorteilen müssen gemäß EN 50341-1:2001 oder gleichwertig und den folgenden Anforderungen entsprechen, wobei die strengere Anforderung gilt. Die Zahlen bezeichnen Mindestabstände; der Leiter befindet sich bei maximaler Betriebstemperatur in ruhender Luft oder bei Auslenkung. Freiraumdiagramme der Masten für Isolatorketten und Sprungseile sind einzureichen.

     

    Die Positionierung der Leiter und der Erdseile am Mast ist unter Berücksichtigung folgender Punkte zu bestimmen:

     

    a) die Abstände zwischen den Leitern und zwischen Leitern und Erdseilen in Feldmitte

    b) die Abstände zwischen spannungsführenden und geerdeten Teilen der Leitung an der Mastkonstruktion

    c) die Schutzwinkel der Erdseile

     

    Freiräume innerhalb der Mastgeometrie

    Die Länge der Querträger und ihre vertikalen Abstände müssen den Mindestabstand zwischen Phase und Erde, die Länge der Isolatorketten einhalten und die maximale Durchbiegung der Leiter durch Wind berücksichtigen.

     

    Der vertikale Abstand zwischen Erdseil und oberem Leiterseil-Querträger ist so zu wählen, dass der vorgegebene Schutzwinkel nicht überschritten wird.

     

    Für alle Masten darf der Abstand des Leiters, der elektrischen Steuerarmaturen, der Sprungseile und aller spannungsführenden Metallteile zum Maststahlwerk nicht kleiner sein als die in den Vergabeunterlagen angegebenen Werte. Diese Werte beziehen sich auf zwei Hypothesen: erstens die hängende Isolatorkette und das Sprungseil vertikal oder nur leicht geneigt, und zweitens die angenommene maximale Ausschwingung der Isolatorketten und Sprungseile.

     

    Bei Abspannmasten mit Ablenkwinkeln bis zu 60º sind die Querträger im Allgemeinen so zu bemessen, dass die Abstände spannungsführender Teile unter allen Bedingungen ohne Verwendung von Sprungisolator-Ketten eingehalten werden.

     

    Schutzwinkel des Erdseils

    Es ist ein Schutzwinkel der Erdseile von 0 Grad zur Vertikalen der Phasenleiter zu berücksichtigen. Darüber hinaus darf bei Normaltemperatur der Durchhang der Erdseile nicht mehr als 95 % des Leiterseildurchhangs betragen.

     

    Die Abmessungen der Querträger der Abspannmasten müssen so gewählt werden, dass der horizontale Abstand zwischen den Leitern in einer Ebene senkrecht zu den Leitern nicht kleiner ist als bei normalen Tragmasten. Die Aufhängepunkte der Erdseile müssen auch den entsprechenden Abstand zwischen den Erdseilen sowie den angenommenen Schutzwinkel gewährleisten.

     

    Für Masten der Typen D6 und D9 mit einem Leitungsablenkwinkel von 60 oder 90 Grad dürfen rechteckige Querträger verwendet werden, sodass die Abstände spannungsführender Teile mit oder ohne Verwendung von Sprungisolator-Ketten eingehalten werden.

     

    Die Querträger von Tragmasten sind so zu konstruieren, dass die Befestigung von Doppelisolatorketten direkt am Bauwerk möglich ist.

     

    Die Querträger von Abspannmasten sind so zu konstruieren, dass die Befestigung von Doppelisolatorketten direkt am Bauwerk sowie eine Befestigung für Wartungszwecke möglich ist.

     

    Die Mindestabstände zum Boden und bei Kreuzungen über verschiedene Hindernisse sind in den technischen Unterlagen festgelegt.

     

    Die maximalen und minimalen Leiterseildurchhänge sind unter Windstille bei maximaler und minimaler Leitertemperatur zu berechnen, wie in den technischen Unterlagen angegeben.

     

    Der Auftragnehmer hat in seinem Angebot die gesamte Kriechdehnung anzugeben, die er nach zehn Jahren Betrieb berücksichtigt, und sein Angebot auf der Annahme zu basieren, dass diese Kriechdehnung durch entsprechendes Abspannen des Leiters mit anfänglichen Durchhängen ausgeglichen wird.

     

    Abstände in der Spannfeldmitte

    Der minimale Abstand in der Spannfeldmitte zwischen Phase und Phase sowie zwischen Phase und Erdseil ist gemäß EN 50341-3-4:2001, Abschnitt 5.4.3, zu überprüfen:

     

    a = k x sqrt (f+l) + S[m]

     

    wobei: l= Länge der Hängeisolatorkette [m]

    f= maximaler endgültiger Leiterseildurchhang [m]

    S= Mindestabstand, definiert für 132 kV Nennspannung [m], gleich:

    S = 1,05 m, im Falle von Phase-Phase und

    S = 0,90 m, im Falle von Phase-Erde

    k = Koeffizient als Funktion des Leitertyps und der relativen Position der Phasen

     

     

    für AAAC 400:

    k= 0,85 für Phasen in vertikaler oder quasi-vertikaler Anordnung,

    k= 0,65 für Phasen in quasi-horizontaler Anordnung, und

    k= 0,70 für schräge Phasenanordnung.

     

    Es ist Vorsorge zu treffen, um die Länge zu erhöhen und die Anordnung der Querträger an Endmasten und Abspannportalen zu variieren, um eine Umordnung und/oder Verdrillung der Leiter zu ermöglichen.

     

    Für die Geometrie von Abspannmasten sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

     

    · vertikaler Abstand zwischen den Phasen von Abspannmasten gemäß der oben angegebenen Formel,

    · horizontaler Abstand zwischen den Phasen sollte nahe dem Wert für Tragmasten gehalten werden. Er ist daher für den Mittelwert des Bereichs der Leitungsablenkwinkel zu bestimmen, für den der Abspannmast verwendet wird (z. B. für einen Abspannmast für Leitungsablenkwinkel von (30° - 60º) wäre der Mittelwert 45º). Unterschiedliche Querträgerlängen für die Innen- und Außenseite des Leitungsablenkwinkels können in Betracht gezogen werden. Für den schweren Abspannmast können quadratische Querträger für die Außenseite des Winkels in Betracht gezogen werden.

     

    Abstand zu geerdeten Mastteilenist der Mindestabstand zwischen Leitern oder zwischen den spannungsführenden Teilen der Isolatorketten und den geerdeten Teilen des Mastes.

     

    Für einen Tragmast:

    von Windstille bis 10° Ausschlag der Isolatoren von der Vertikalen: 1,40 m

    von 10° bis 50° Ausschlag der Isolatoren von der Vertikalen: 0,50 m

     

    Für Abspannmasten:

    Sprungseil von Windstille bis 10° Ausschlag von der Vertikalen: 1,40 m

    Sprungseil von 10° bis 40° Ausschlag von der Vertikalen: 0,50 m

    Mindestabstand in der Draufsicht von der Lichtbogenhornspitze bis zu

    geerdeten Teilen des Mastes: 1,40 m

     

    Abstand zu Boden und Hindernissen

    Die Mindestabstände, die unter ungünstigsten Bedingungen des maximalen Durchhangs von den Phasenleitern zum Boden und zu gekreuzten Hindernissen einzuhalten sind, sind in den Mindestanforderungs-Datenblättern aufgeführt. Sie sind bei der Mastplatzierung zu berücksichtigen:

     

    Der Bieter hat in seinem Angebot die gesamte Kriechdehnung anzugeben, die er nach 10 Jahren berücksichtigt, und sein Angebot auf der Annahme zu basieren, dass diese Kriechdehnung durch angemessene Erhöhung der anfänglichen Abspannspannung ausgeglichen wird.

     

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